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AGB's

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
der Firma 12ONE Media & More GmbH


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die in der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preisangaben enthalten keine Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Der Auftraggeber stellt 12ONE Media & More GmbH alle für die Herstellung erforderlichen Unterlagen wie z. B. Mastertapes, Druckfilme, Datenträger, etc. kostenlos entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen haftet 12ONE Media & More GmbH maximal in Höhe der Materialkosten. 12ONE Media & More GmbH ist nicht zu einer Überprüfung der vom Kunden angelieferten Produktionsunterlagen verpflichtet. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Werkzeuge (z. B. Glassmaster, Stamper, etc.) verbleiben im Eigentum von 12ONE Media & More GmbH, auch wenn der Kunde die Kosten für die Herstellung trägt.

Die von 12ONE Media & More GmbH zur Herstellung des Erzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, z. B. Filme, Lithographien, Durckplatten, Drucksiebe, Matrizen und Datenträger, etc. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von 12ONE Media & More GmbH und werden nicht ausgeliefert.

Die unter Punkt (4) und (5) aufgeführten Unterlagen und Gegenstände werden für eventuelle Nachbestellungen für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt. Sollte der Kunde einen gegenteiligen Wunsch äußern, muß dieses ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangen werden.

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

12ONE Media & More GmbH hat das Recht, die Firmenbezeichnung oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkuft bzw. Hersteller des Produktes auf dem Datenträger, dem Label sowie in den Druckmaterialien zu vermerken.



II. Lieferbedingungen

12ONE Media & More GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% zulässig.

12ONE Media & More GmbH ist berechtigt, die Auftragsmenge ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber in zumutbarem Rahmen und entsprechend den auch dem Auftraggeber bekannten Produktionsabläufen nach oben oder unten anzupassen. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Ein zugesicherter Liefertermin ist nicht als Vereinbarung von Fixgeschäften anzusehen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich festgehalten.



Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Boykott, die die Betriebe von 12ONE Media & More GmbH oder wichtiger Unterlieferanten treffen, bei verspäteter Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernissen und anderen Umständen, auf die 12ONE Media & More GmbH bzw. der Käufer keine Einwirkungsmöglichkeit hat, entfällt die Haftung von 12ONE Media & More GmbH.

In solchen Fällen tritt weder für 12ONE Media & More GmbH Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen steht 12ONE Media & More GmbH das Recht zu, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

Schadensersatzansprüche des Käufers oder Ansprüche aus Deckungskäufen etc. wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Gerät 12ONE Media & More GmbH mit der Leistung in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus Lieferverzögerungen herleiten kann.

Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers. Wünscht der Käufer Eil- oder Expressversand oder Versicherung, so gehen die Mehrkosten, unabhängig zu Lasten des Käufers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren auf dem Transport, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren etc. gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandart, der Transportweg, sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von 12ONE Media & More GmbH bestimmt.



III. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer) ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.



12ONE Media & More GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen die Auslieferung per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, 12ONE Media & More GmbH Gelegenheit zur Kreditprüfung zu geben. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig.

Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen und Spesen vom Fälligkeitsdatum ab, berechnet, unter Vorbehalt aller weiteren Ansprüche. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht 12ONE Media & More GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen zu verlangen.

Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen.

Wird die Lieferung auf Veranlassung des Käufers verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft.

Tritt nach Vertragsschluß in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorausleistungen des Kaufpreises verlangen.



IV. Mängelrügen

Mängel sind 12ONE Media & More GmbH nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche, schriftlich unter Beifügung eines Ausfallmusters der reklamierten Ware, anzuzeigen. Ware, die be- oder verarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.Bei berechtigten Beanstandungen wird 12ONE Media & More GmbH die Ware zurücknehmen, sie umtauschen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Die Haftung von 12ONE Media & More GmbH für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche jedwelcher Art sind ausgeschlossen.Läßt der Kunde die Ware bei 12ONE Media & More GmbH auf Lager nehmen, so laufen die vorstehenden Fristen von dem Empfang der Rechnung an, die von 12ONE Media & More GmbH über die Ware erteilt wurde. 12ONE Media & More GmbH ist verpflichtet, dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Waren zu geben.

Farbabweichungen beim CD- oder DVD-Aufdruck oder den Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe berechtigten den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme. Die Farbabweichung stellt keine Wertminderung dar.

Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat 12ONE Media & More GmbH nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung . Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch 12ONE Media & More GmbH ein.

Bei Sonderposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware 2. Wahl beschränkt sich dieses darauf, daß Ausschußware geliefert sei. Rücksendungen nachweislich von 12ONE Media & More GmbH gelieferter Ware dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.



V. Gewährleistung

Etwaige Empfehlungen von 12ONE Media & More GmbH hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der gelieferten Ware sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis gewissenhafter Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendungen und der Arbeitsweise nur als Richtlinien gelten. Eine Gewähr für den Einzelfall kann daher nicht übernommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung die Ware zu prüfen. Der Käufer hat sich davon zu überzeugen, daß die Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Käufer und 12ONE Media & More GmbH sind sich darüber einig, daß es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsgebieten völlig auszuschließen. 12ONE Media & More GmbH ist nicht für den korrekten Einsatz der Ware durch den Kunden, für die Datensicherung und dafür verantwortlich, daß die Software auf dem vorgesehenen Computersystem lauffähig ist.Anstelle des Rechts des Käufers auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt wird ein Recht auf Nachbesserung vereinbart. Soweit sich der gelieferte Gegenstand außerhalb des Sitzes von 12ONE Media & More GmbH befindet, werden Transportkosten, Wegekosten und Porto nicht getragen. Es bleibt 12ONE Media & More GmbH aber vorbehalten, statt Nachbesserung, Ersatzlieferung zu leisten.

Keine Gewährleistung wird für Fehler übernommen, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluß oder Fremdeinwirkung entstanden sind.



VI. Gesamthaftung

Soweit 12ONE Media & More GmbH aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, auch soweit diese Haftung auf dem Verhalten der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von 12ONE Media & More GmbH beruht. Soweit 12ONE Media & More GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung, als in den vorstehenden Ziffern IV., V. und VI. (1) ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung 12ONE Media & More GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 12ONE Media & More GmbH.





VII. Warenrücksendungen

Rückgaben sind nur mit dem Einverständnis von 12ONE Media & More GmbH möglich. Für zurückgegebene Waren wird der Zeitwert, jedoch nicht mehr als der Rechnungswert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr, gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.





VIII. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen Eigentum von 12ONE Media & More GmbH. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist er zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Forderungssaldo.

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im normalen Geschäftsgang zu verarbeiten und in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Waren, die im Vorbehaltseigentum des Verkäufers stehen, ist ihm nicht gestattet. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für 12ONE Media & More GmbH vor, ohne daß für letztere daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht 12ONE Media & More GmbH gehörenden Waren, steht dieser der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

Erwirbt der Käufer in Folge von Be- oder Verarbeitung das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Käufer zugleich dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Veräußert der Käufer unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Verkäufers unverändert, be- oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur Tilgung aller gegen ihn bestehenden Forderungen des Verkäufers die ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. 12ONE Media & More GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.Auf Verlagen hin ist der Käufer verpflichtet, 12ONE Media & More GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer wird ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich aber, die eingezogenen Beträge sofort an 12ONE Media & More GmbH abzuführen. 12ONE Media & More GmbH verpflichtet sich, die nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert 20% der zu sichernden Forderung übersteigt.



Der Käufer hat 12ONE Media & More GmbH über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter über die Vorbehaltsware oder über die im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen für eine Intervention sofort herauszugeben.



IX. Produktion / Warenkennzeichnung / Urheberrechte

Jede Veränderung der Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnten, sind unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen 12ONE Media & More GmbH geltend gemacht werden, ist 12ONE Media & More GmbH davon freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, daß dem Export der Ware möglicherweise Urheberrechte oder Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. 12ONE Media & More GmbH lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird. Sollte die 12ONE Media & More GmbH gleichwohl in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zur umfassenden Freistellung.

Bei Herstellung der Datenträger oder Tonträger durch 12ONE Media & More GmbH gewährleistet der Kunde, daß die Datenträger oder Tonträger, Inhalt desselben, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster u. ä. und andere gesetzliche Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen 12ONE Media & More GmbH erhoben werden oder Verfahren gegen 12ONE Media & More GmbH eingeleitet werden, ist 12ONE Media & More GmbH von diesen bzw. entstandenen Kosten freizustellen.







X. GEMA Gebühren / Lizenz / Abwicklung

Der Kunde übersendet zeitgleich mit dem Produktionsauftrag ein vollständig ausgefülltes, gut lesbares Anmeldeformular. Diese Daten werden an die GEMA zur Überprüfung weitergeleitet.



Bei weiteren Fragen, auch bezüglich Lizenzgebühren, Abwicklung, sowie Funktion und Schutzrechten der GEMA wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:





GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs-
Und mechanische Vervielfältigungsrechte
Postfach 80 07 67

81667 München
Tel: 0 89 / 4 80 03 - 00
Fax: 0 89 / 4 80 03 – 3 00



Anmeldeverfahren für CD-ROM/CD-ROMXA/AppleHFS/CD-Interactiv/CD-Video/DVD:



Der Auftraggeber bestätigt bei der Erteilung eines jeden Auftrages, im Besitz der Rechte an der Vervielfältigung des Daten- und Tonmaterials zu sein. Musiktitel auf einer CD-ROM oder DVD müssen wie Audio CD´s oder DVD´s der GEMA gemeldet werden. Verwenden Sie hierzu bitte das GEMA-Anmeldeformular. Sollten keine Musiktitel oder Werkteile auf dem Datenträger verwendet werden, ist dies auf dem GEMA-Anmeldeformular zu bestätigen.







XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferung ist Kleve. Als Gerichtsstand, auch für Ansprüche des Wiederverkäufers gegen 12ONE Media & More GmbH wird das für 12ONE Media & More GmbH zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht Kleve vereinbart.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

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Letzte Änderung am Sonntag, 10. Januar 2010 um 20:07:28 Uhr.

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